Im Einsatz für den TC 71 Bremthal

Clubdienst im TC 71 Bremthal

Clubhaus, Garten, Plätze
Gemeinsam für den Club

Unsere Tennisanlage zählt zu den schönsten im ganzen Rhein-Main-Gebiet. Gemeinsam setzen wir uns deshalb dafür ein, dass das so bleibt. Es gibt eine Vielzahl an Möglichkeiten, sich einzubringen.
 
Auch um die Bewirtung unseres Clubhauses kümmern wir uns selbst. An den offenen Clubabenden, die im Laufe einer Saison immer wieder von unseren Mitgliedern angeboten werden, kann man sich mit kleinen, leckeren Gerichten verwöhnen lassen. Genau das Richtige nach einem Tennismatch mit Freunden. 

Arbeits- und Clubhausdienst Ordnung

Stand April 2022


Jedes aktive Mitglied ist einmal je Saison zu einem 6 Stunden Arbeits- oder Clubhausdienst verpflichtet.


Wer ist zum Arbeitsdienst oder Clubhausdienst verpflichtet:

        • Jedes aktive Mitglied ist einmal im Jahr und Saison zum Arbeits- oder Clubhausdienst verpflichtet.
        • Erstmalig im Jahr nach dem 18. Geburtstag und letztmalig im Jahr des 70. Geburtstages.
        • Bei nicht geleistetem Arbeits- oder Clubhausdienst werden Mitglieder mit 70,00 € belastet. Die Kontobelastung dazu erfolgt am 15.11. d. lfd. Jahres per Bankeinzug.
        • Für alle Schnupperjahrmitglieder entfällt diese Verpflichtung in der Schnupperjahrsaison.

Arbeitsdienst


Ablauf


Verpflichtete Mitglieder müssen einen insgesamt 6-stündigen Arbeitsdienst pro Jahr und Saison ableisten. Die Arbeiten erfolgen unter Anleitung einer anweisenden Aufsichtsperson aus dem Vorstand. Arbeitsdienstwillige melden sich zu den Arbeitsdienstangeboten vor Beginn der Saison und zum Ende der Saison oder für projektbezogene Arbeiten beim 2. Vorsitzenden an.


Wann und Wo?


Der TC 71 Bremthal gibt die Termine, an denen Arbeitsdienste ausgeführt werden können, frühzeitig per Mitgliederinfo oder über die Homepage des TC 71 Bremthal bekannt.

Eine Liste der auszuführenden Arbeiten und die Anzahl der erforderlichen Teilnehmer wird für die Arbeitseinsätze erstellt. Wer sich vorstellen kann, die angebotenen Arbeiten zu bewerkstelligen, kann sich dazu anmelden. Sollten mehr Anmeldungen eingehen als Teilnehmer erforderlich sind, werden nach der Reihenfolge der zeitlichen Anmeldung die Teilnehmer ausgewählt und benachrichtigt.

Folgende Arbeiten können anfallen: Arbeiten an und im Gebäude, den Tennisplätzen, der Ballwand, Rasen-, Beet- und Pflanzflächen, der Zufahrt, den Gehwegen und auf dem sonstigen Außengelände.


Zeitlicher Aufwand


Es sind 6 Arbeitsstunden abzuleisten, die am Stück oder in 2 Arbeitsdiensten a 3 Stunden ausgeführt werden können. Darüber hinaus können abgestimmte Tätigkeiten, dauerhaft, selbstständig, zeitlich und eigenverantwortlich über die gesamte Saison ausgeführt werden. Dies wäre zum Beispiel: Pflege eines festgelegten Außenbereichs, Pflanzbeete, Wegereinigung, Ballwandbereich oder ähnliches.


Ausrüstung


Auf den Plätzen darf nur mit Tennisplatzschuhen gearbeitet werden. Sonderschutzkleidung falls erforderlich, Ausrüstung, Werkzeug und Gerät werden zur Verfügung gestellt.


Nur bei Ableistung der Gesamtstundenzahl von 6 Arbeitsstunden pro Saison ist die Verpflichtung erfüllt. Minderstunden gelten als freiwillige unentgeltliche Unterstützung.

Clubhausdienst

Bitte tragt Euren Termin rechtzeitig in den am Clubhaus aushängenden Clubhausdienst-Kalender ein, damit die Mitglieder wissen, wann ein Clubhausdienst angeboten wird. Für einen erfolgreichen Clubhausdienst macht bitte Werbung (z.B. bei Eurer Mannschaft) und kündigt ihn mit einem Aushang und/ oder einem Eintrag auf unserem Website-Kalender an. An den Tagen mit HTV Wettkampfspielen (Medenspielen) ist kein Clubhausdienst möglich. 


Wann ist der Clubhausdienst zu leisten?

 

Clubhausdienst kann während der Saison in der Regel vom 01.05. des lfd. Jahres bis zum 15.09. des lfd. Jahres von Montag bis Sonntag, auch an Feiertagen angeboten werden. Die Zeitleistung beträgt 6 Stunden (inklusive Einkaufszeit). Auch an Clubmeisterschaften und Events werden Clubhausdienste benötigt.

 

Was sollte in dieser Zeit beim Clubhausdienst geleistet werden:

 

  • Ihr bietet mindestens zwei kleine Essen, warm oder kalt nach eigenem Ermessen an.

  • Essen können für die Preiskategorien: € 1,50 / 2,00 / 2,50 / 3,00 / 3,50 / 4,00 / 4,50. Die Essen werden über den Shop (tennis04) abgerechnet und sind von den Bestellern/ Mitgliedern eigenständig am  Clubhausterminal einzubuchen.
  • Die einzelnen Bestellungen der Essen werden im Formular "Clubhausdienstabrechnung" (ist in der gelben Mappe im Clubhaus hinterlegt) von Euch eingetragen. Weist die Mitglieder bitte auf die Buchung ihres Essens am Terminal hin und reicht die bestellten Speisen und Getränke an die Mitglieder/ Besteller heraus. 

  • Servietten liegen im Unterschrank hinter der Küchentür, Müllbeutel findet ihr im Schrank unter der Mikrowelle.

  • Benutztes Geschirr, Gläser und Flaschen im Innen- und Außenbereich abräumen, Geschirr, Gläser und Bestecke in die Spülmaschine einräumen. Bitte stellt das Programm Quick Power Wash  ein, damit das Ausräumen und Wegräumen noch während des Clubhausdienstes erfolgen kann.

  • Leergut bitte in die Kisten einsortieren, Wein und Sektflaschen in die Box neben den Mülltonnen stellen und den Müll in der Mülltonne entsorgen.

  • Kurz gesagt: Küche, Theke und das Clubhaus so verlassen, wie Ihr es vorgefunden habt. 

Wie werden die Kosten für den Clubhausdienst abgerechnet?

 

  • Den Clubhausdienst führt Ihr in eigener Regie und auf eigene Rechnung durch. Von den gebuchten und verkauften Essen erhält der TC 71  30 % zur Kostendeckung der Bereitstellung von Einrichtung, Energiekosten und Unterhalt des Clubhauses. Preisgestaltung: Ausgaben zuzüglich 30 % Aufschlag. Die Erstattung der Auslagen bemisst sich am Umsatz der verkauften Essen. Unterschreitet der Einnahmebetrag die Auslagen, wird vom Einnahmebetrag 70 % ersetzt. Bei hohen Auslagen ist eine Erstattung (gegen Vorlage der Belege!!) zeitnah möglich. 

  • Das ausgefüllte Formular "Clubhausdienst-Abrechnung" und die Auslagen-Belege sind nach Ende des Dienstes in den Briefkasten am Clubhaus einzuwerfen. Die Abrechnung/ Erstattung erfolgt mit der Clubhausabrechnung gemäß der aktuell gültigen Beitragsordnung.
  • Für Rückfragen zum Clubhausdienst steht Euch der Vorstand Geselliges und Clubhaus gerne zur Verfügung.